Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind (§ 7 BVergG 2018). Anders als in der Vorgängerbestimmung des § 6 BVergG 2006 findet sich in § 7 BVergG 2018 nunmehr keine Differenzierung zwischen „prioritären“ und „nicht prioritären“ Dienstleistungsaufträgen. Die „besonderen“ Dienstleistungsaufträge (siehe §§ 151 ff BVergG 2018) ersetzen die bisher im BVergG 2006 bestehende Unterscheidung in „prioritäre“ und „nicht prioritäre Dienstleistungen“.
