Geltungsbereich, sachlicher
Zur gesetzlichen Definition der Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge siehe die §§ 5 ff BVergG 2018, die jedoch nur in sehr allgemeiner Weise eine Abgrenzung vornehmen, zT aber auch über den Wortlaut hinausgehen (wie zB bei Lieferaufträgen, die neben dem Kauf ausdrücklich auch „Miete, Leasing und Pacht“ umfassen).
