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1.4.2.1. Rechtsgrundlagen des gemeinschaftlichen Beihilfenrechts

Breitenfeld/Kröswang2. LfgSeptember 2024

Beihilfenverbot

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Im Primärrecht ist das Beihilfenrecht in den Art 106 bis 109 AEUV geregelt:

Art 107 AEUV: Grundsätzliches Beihilfenverbot und die Ausnahmen hiervon

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