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1.2.7.3. Pauschalgebührenverordnungen

Ziniel1. LfgMai 2024

Pauschalgebühr

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Sowohl vor dem BVwG als auch den LVwG sind vergabespezifische Rechtsschutzanträge aufgrund spezifischer Regelungen zu vergebühren. Während vergabespezifische Rechtschutzanträge vor dem BVwG von Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 befreit sind204204§ 340 Abs 2 BVergG 2018., treten die Pauschalgebühren vor den LVwG zu diesen hinzu. Die konkrete Höhe der Pauschalgebühren ergibt sich jeweils aus folgenden Verordnungen:

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