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1.2.7.2. Publikationsmedienverordnungen

Ziniel1. LfgMai 2024

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Im Geltungsbereich des BVergG 2018 sowie des BVergGKonz 2018 sind keine Publikationsmedienverordnungen mehr vorgesehen.201201Gemäß § 52 Abs 1 BVergG 2006 hatten der Bundeskanzler und die Landesregierungen für den jeweiligen Vollziehungsbereich durch Verordnung jeweils ein elektronisches Publikationsmedium festzulegen, in welchem die Auftraggeber zusätzliche Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich veröffentlichen konnten oder jedenfalls zu veröffentlichen hatten. Die unionsweite Bekanntmachung und Bekanntgabe erfolgt über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, wobei dafür seit 25. 10. 2023 sogenannte eForms202202DurchführungsVO (EU) 2019/1780 der Kommission vom 28. 9. 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der DurchführungsVO (EU) 2015/1986 (elektronische Formulare – eForms), ABl L 2019/272, 7 idgF. zu verwenden sind. Bekanntmachungen und Bekanntgaben in Österreich erfolgen als Open-Government-Data über data.gv.at in Form von Kerndaten, die durch Auftraggeber bereitgestellt werden.203203Siehe dazu noch Punkt 1.2.7.4.

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