Im Geltungsbereich des BVergG 2018 sowie des BVergGKonz 2018 sind keine Publikationsmedienverordnungen mehr vorgesehen.201 Die unionsweite Bekanntmachung und Bekanntgabe erfolgt über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, wobei dafür seit 25. 10. 2023 sogenannte eForms202 zu verwenden sind. Bekanntmachungen und Bekanntgaben in Österreich erfolgen als Open-Government-Data über data.gv.at in Form von Kerndaten, die durch Auftraggeber bereitgestellt werden.203
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