Mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018166 trat neben das Bundesvergabegesetz erstmals ein eigenständiges Gesetz zur umfassenden Regelung der Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Zuvor erfasste das BVergG 2006 bereits die Vergabe von Baukonzessionen, jedoch war die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nur rudimentär geregelt.167 Das BVergGKonz 2018 setzt die KonzRL 2014 in innerstaatliches Recht um und regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch alle Auftraggeber sowie den Rechtsschutz bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes.

