Nachprüfungsverfahren
Rechtsschutz
Das Rechtsschutzsystem entspricht im Wesentlichen dem BVergG 2018. § 135 BVergGVS 2012 erklärt den 4. Teil des BVergG 2018 für anwendbar, sodass insbesondere Nachprüfungsverfahren vor dem BVwG eingeleitet, einstweilige Verfügungen beantragt und Feststellungsverfahren geführt werden können. Es geht um die Nichtigerklärung von gesondert anfechtbaren Entscheidungen und die Feststellung von Vergabeverstößen. Die §§ 136, 137 BVergGVS 2012 fügen besondere organisations- und verfahrensrechtliche Vorschriften hinzu, die vor allem dem erhöhten Geheimhaltungsbedarf entsprechen sollen. Der Rechtsschutz reformiert das Beschaffungswesen für Verteidigung und Sicherheit grundlegend. Das ist der eigentliche Quantensprung, nach dem die freihändigen Vergaben der Vergangenheit angehören sollten.161Seite 25

