Das BVergGVS 2012 gleicht dem Verfahrenssystem des BVergG 2018, sieht jedoch grundsätzlich nur folgende Vergabeverfahren vor: das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung und ohne eine solche, die Rahmenvereinbarung, den wettbewerblichen Dialog sowie die Direktvergabe und die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (§ 23 Abs 1 BVergGVS 2012).

