§ 10 BVergGVS 2012 unterscheidet hinsichtlich des Leistungswerts wie das BVergG 2018 Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich, um daran differenzierte Verfahrensregeln zu knüpfen. Nach den Vorgaben der VertRL 2009 waren die Schwellenwerte des Sektorenbereichs zu übernehmen, die angesichts des durchschnittlichen Auftragsvolumens bei Verteidigung und Sicherheit für angebracht gehalten wurden.138 Derzeit sind das für Bauaufträge EUR 5.382.000,– und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge EUR 431.000,–. Erreicht der geschätzte Auftragswert zumindest diese Beträge, sind die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich durchzuführen.

