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1.2.3.2.2. Persönlicher Geltungsbereich

Liebmann1. LfgMai 2024

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Das BVergGVS 2012 gilt für alle klassischen Auftraggeber und alle Sektorenauftraggeber. Die Definitionen in § 4 BVergGVS 2012 entsprechen dem BVergG 2018 und verweisen teilweise darauf. So findet man die Beschreibung von Sektorentätigkeiten nur im BVergG 2018. Militärische Beschaffungen kommen im BVergGVS 2012 nur im klassischen Bereich infrage, während sicherheitsrelevante Aufträge im klassischen Bereich und in den Sektoren vergeben werden können.

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