Das BVergGVS 2012 gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im militärischen und im sicherheitsrelevanten Bereich, die davor dem BVergG 2006 bzw den VKR 2004 und SKR 2004 unterworfen waren. Man hat also nicht das Vergaberegime erweitert, sondern diese Beschaffungsvorhaben auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.

