Das österreichische Vergaberecht basiert auf mehreren Vergaberichtlinien der EU. Seit dem Inkrafttreten der VergabeRL 2004/18/EG (nunmehr: RL 2014/24/EU ) wird die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im klassischen Bereich gemeinsam in einer Richtlinie geregelt und nicht mehr, wie davor, in drei Richtlinien. Die Richtlinien wurden in Österreich zuletzt maßgeblich durch das BVergG 2018 (materiell-rechtlich und für den Rechtsschutz im Bereich der Bundesvollziehung) und neun Landesvergaberechtsschutzgesetzen (Rechtsschutz im Bereich der Landesvollziehung) umgesetzt. Die österreichischen Vergabegesetze halten sich über weite Teile wörtlich an den Text der Richtlinien. Zweifelsfragen bei der Auslegung eines österreichischen Vergabegesetzes können daher manchmal anhand der entsprechenden Richtlinienbestimmung gelöst werden, wobei stets der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung gilt.

