vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.1.4. Unmittelbare Wirkung von Richtlinien

Zleptnig1. LfgMai 2024

17
Richtlinien sind Rechtsakte der EU, die sich gem Art 288 AEUV an die Mitgliedstaaten richten. Die Mitgliedstaaten haben Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen, was in Österreich regelmäßig durch Gesetze geschieht. Richtlinien kommen somit nur nach Maßgabe der jeweiligen Ausführungsvorschriften im jeweiligen Mitgliedstaat zur Anwendung.4949Vgl Öhlinger/Potacs, EU-Recht und staatliches Recht. Die Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich7 (2020) 74. Ein Bieter aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kann sich infolge dieses zweistufigen Rechtsetzungsaktes daher auf die in einer Richtlinie verbrieften Rechte gegenüber einem Auftraggeber grundsätzlich erst dann berufen, wenn sie ihm in einem österreichischen Gesetz eingeräumt wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte