Die Gleitzeit ist eines jener Arbeitszeitmodelle, die unter den Oberbegriff „Flexibilisierung der Normalarbeitszeit“ einzuordnen sind: Zu manchen Zeiten wird die Arbeitszeit über die rechtlichen Standardwerte hinaus erhöht, zu anderen Zeiten wird dies mit Unterschreitungen der gesetzlichen Standardwerte wieder ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt dabei im Verhältnis 1:1, also so, dass die Überschreitungen keine zuschlagspflichtige Überstundenarbeit darstellen (vgl zum Verständnis unbedingt B.3.8).