Um sich im Arbeitszeitrecht mit der erforderlichen Sicherheit bewegen zu können, bedarf es – da sich das Arbeitszeitrecht aus Bausteinen zusammensetzt, die aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten kommen – zunächst eines Überblicks. Dieser soll auf den folgenden Seiten geboten werden. Dabei ist – wie für die anderen juristischen Kapitel – jedoch eine wichtige Einschränkung zu machen: Dargestellt wird das grundsätzlich in der Privatwirtschaft geltende Arbeitszeitrecht (das allerdings auch gewisse öffentliche Einrichtungen wie zB die Sozialversicherungsträger erfasst). Die im öffentlichen Dienst geltenden Arbeitszeitnormen können hier schon deshalb nicht dargestellt werden, weil es in Österreich über 20 öffentliche Dienstrechtsordnungen gibt. Ebenso wäre es eine Überforderung der Möglichkeiten dieses Buches, die Arbeitszeitrechte einiger spezieller Arbeitnehmergruppen bzw Branchen darzustellen, die deutlich von den allgemein geltenden Regeln abweichen: Das gilt für Berufskraftfahrer, Hausbesorger und Beschäftigte in privaten Haushalten, Bäckereien, landwirtschaftlichen Betrieben, Schulen, Krankenanstalten, Apotheken und in bestimmten Verkehrsunternehmen (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, Schifffahrts- und Luftfahrtsunternehmen). Diese Bereiche werden sich in den Rechtsdarstellungen des vorliegenden Bandes also nicht wirklich wiederfinden, sondern für sie ist auf ausführlichere Kommentierungen des Arbeitszeitrechts zu verweisen (siehe Literaturliste): Gasteiger/Heilegger/Klein, Arbeitszeitgesetz7; Lutz/Heilegger/Dunst, Arbeitsruhegesetz6; Schrank, Arbeitszeitgesetze Kommentar7; Stärker, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz8.

