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Verbücherte Beschränkung

Brunnbauer1. AuflApril 2022

Die Gemeinde Wien hat, unabhängig von den Cottage-Servituten, bis zum Erlass der Bauordnung 1930 das Instrument der Servitut (Dienstbarkeit) ebenfalls immer wieder zur Absicherung der von ihr auferlegten, die Nutzung einschränkenden, Auflagen verwendet und auch im Grundbuch eintragen lassen.

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