Blitz-Übersicht für den eiligen Leser
Bei der Durchführung einer Veranstaltung fallen Steuern, Abgaben und Gebühren an. Diese werden zum Teil österreichweit einheitlich erhoben, wie zB die allgemeinen Unternehmenssteuern Einkommensteuer (ESt) und Umsatzsteuer (USt). Aufgrund der föderalistischen Struktur Österreichs dürfen auch Länder und Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich bestimmte Abgaben und Gebühren erheben. Dadurch können bei gleichartigen Veranstaltungen je nach Bundesland unterschiedliche Abgaben und Gebühren auf Landes- und Gemeindeebene anfallen.

