4.1. Grundzüge des KESt-Abzugssystems
Die KESt stellt bei natürlichen Personen eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer bzw bei Körperschaften der Körperschaftsteuer dar. Das KESt-Abzugssystem ist in der gesetzlichen Ausgestaltung in erster Linie dazu konzipiert, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen natürlicher Personen zu erfassen, weshalb sich für alle anderen Anlegertypen mehr oder weniger große Schwierigkeiten in der richtigen Handhabung der KESt ergeben können (siehe dazu auch die Ausführungen zu den Besonderheiten beim jeweiligen Anlegertyp).

