3.1. Grundzüge
Alle steuerpflichtigen Einkünfte, die Steuerpflichtige in Österreich erzielen, sind von diesen grundsätzlich in die jeweilige Steuererklärung aufzunehmen und zu veranlagen. Bei der Besteuerung von Kapitalvermögen ist vom Gesetzgeber – ähnlich wie beim Lohnsteuerabzug – eine besondere Erhebungsform vorgesehen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen geschieht dies durch den Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) durch den jeweiligen Abzugsverpflichteten, sofern ein gewisser Inlandsbezug der Kapitalerträge besteht.

