Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) geht auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („4. Geldwäsche-RL“) zurück. Seit der Einführung mit BGBl I 2017/136 wurde das WiEReG bereits mehrfach novelliert. Die letzte größere Novellierung erfolgte mit BGBl I 2023/97.1

