Rechnungslegungspflicht besteht für:
Kapitalgesellschaftenkapitalistische Personengesellschaften (OG, KG) deren unmittelbare oder mittelbare, grundsätzlich unbeschränkt haftende Gesellschafter tatsächlich nur beschränkt haftbar sind (Kapitalgesellschaften nach EU-Bilanz-Richtlinie und vergleichbare aus Drittstaaten, unternehmerische Tätigkeit nicht erforderlich)