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Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB

KapfererJänner 2025

Die Rechnungslegungspflicht gemäß § 189 UGB tritt ein:

ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr (Gj), wenn der Schwellenwert von € 700.000 in zwei aufeinander folgenden Gj überschritten wird;ab dem folgenden Gj, wenn der Schwellenwert von € 1.000.000 überschritten wird.

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