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Mitteilung bei Auslandszahlungen gemäß § 109b EStG

KapfererJänner 2025

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die für die nachfolgend aufgezählten Leistungen innerhalb eines Jahres Zahlungen von über € 100.000 an denselben ausländischen Empfänger tätigen, müssen eine Mitteilung gem. § 109b EStG an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt übermitteln:

Leistungen selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), bei Ausübung im Inland

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