Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die für die nachfolgend aufgezählten Leistungen innerhalb eines Jahres Zahlungen von über € 100.000 an denselben ausländischen Empfänger tätigen, müssen eine Mitteilung gem. § 109b EStG an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt übermitteln:
Leistungen selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), bei Ausübung im Inland