Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts müssen für natürliche Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei folgenden Leistungen (die außerhalb eines Dienstverhältnisses erbracht werden) eine Mitteilung gem. § 109a EStG an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt übermitteln:
Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates (Überwachung der Geschäftsführung)