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Kilometergeld

KapfererJänner 2025

Beförderungsmittel

Kilometergeld je Fahrkilometer

PKW und Kombi

€ 0,50

jede mitbeförderte Person

€ 0,15

Motorräder und Motorfahrräder

€ 0,50*)

Fahrrad

€ 0,50*)

*) Kürzung für Motorräder auf € 0,25 und für Fahrräder auf € 0,12 in Regierungsverhandlungen im Jänner 2025 angekündigt

pro Kj kann PKW-Kilometergeld für max. 30.000 km angesetzt bzw. vom DG steuerfrei ausbezahlt werden; darüber: entweder Kilometergeld für 30.000 km oder tatsächlich nachgewiesene Kosten

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