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Abschreibung von Anlagegütern – Nutzungsdauer

KapfererJänner 2025

Art des Wirtschaftsguts/Aufwands

ND in Jahren

AfA in %

• Gebäude (betrieblich genutzt)

40

2,5%

• Gebäude für Wohnzwecke

66,67

1,5%

• Vermietung und Verpachtung: Gebäude Normalsatz Gebäude (errichtet vor 1915)

66,67 50

1,5% 2%

Für Gebäude, die nach dem 30.06.2020 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden, ist eine beschleunigte Abschreibung vorgesehen: im ersten Jahr max. das 3-fache und im zweiten Jahr max. das 2-fache der obigen Prozentsätze. Die Halbjahresabschreibungsregel kommt nicht zur Anwendung, d.h. auch bei einer Anschaffung im zweiten Halbjahr steht die volle Jahresabschreibung zu.

Wahlrecht zur beschleunigten AfA für Hersteller und Erwerber eines Wohngebäudes des Gebäudestandards Bronze (nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027 fertig gestellt) max. 3-facher AfA-Satz für die ersten 3 Jahre (max. 4,5% pro Jahr)

• Aufwendungen für denkmalgeschützte Betriebsgebäude (ausgenommen Anschaffungskosten)

10

10%

• Firmenwert

15

6,67%

• Praxiswert bei Freiberuflern

5

20%

• PKW und Kombi Angemessenheitsgrenze seit 2005 max. € 40.000 (Brutto)

8

12,5%

• Instandsetzungsaufwendungen für Gebäude, die nicht betriebszugehörigen Arbeitnehmern für Wohnzwecke entgeltlich überlassen werden

15

6,67%

  • Mieterinvestitionen:
    • unbefristeter Mietvertrag
    • befristeter Mietvertrag

10 – 50 Vertragsdauer

2 – 10% Vertragsdauer

• Antiquitäten (über 150 Jahre alt), Kunstgegenstände

keine AfA

keine AfA

• Betriebs- und Geschäftsausstattung, allgemein

10

10%

• Personalcomputer (PC)

3 – 4

25 – 33,33%

  • Wollteppiche (begangene)
  • Wollteppiche an der Wand

20 keine AfA

5% keine AfA

• Homepage (wenn nicht selbst erstellt)

3

33,33%

Mieterinvestitionen:

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