Art des Wirtschaftsguts/Aufwands | ND in Jahren | AfA in % |
• Gebäude (betrieblich genutzt) | 40 | 2,5% |
• Gebäude für Wohnzwecke | 66,67 | 1,5% |
• Vermietung und Verpachtung: Gebäude Normalsatz Gebäude (errichtet vor 1915) | 66,67 50 | 1,5% 2% |
Für Gebäude, die nach dem 30.06.2020 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden, ist eine beschleunigte Abschreibung vorgesehen: im ersten Jahr max. das 3-fache und im zweiten Jahr max. das 2-fache der obigen Prozentsätze. Die Halbjahresabschreibungsregel kommt nicht zur Anwendung, d.h. auch bei einer Anschaffung im zweiten Halbjahr steht die volle Jahresabschreibung zu. | ||
Wahlrecht zur beschleunigten AfA für Hersteller und Erwerber eines Wohngebäudes des Gebäudestandards Bronze (nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027 fertig gestellt) max. 3-facher AfA-Satz für die ersten 3 Jahre (max. 4,5% pro Jahr) | ||
• Aufwendungen für denkmalgeschützte Betriebsgebäude (ausgenommen Anschaffungskosten) | 10 | 10% |
• Firmenwert | 15 | 6,67% |
• Praxiswert bei Freiberuflern | 5 | 20% |
• PKW und Kombi Angemessenheitsgrenze seit 2005 max. € 40.000 (Brutto) | 8 | 12,5% |
• Instandsetzungsaufwendungen für Gebäude, die nicht betriebszugehörigen Arbeitnehmern für Wohnzwecke entgeltlich überlassen werden | 15 | 6,67% |
| 10 – 50 Vertragsdauer | 2 – 10% Vertragsdauer |
• Antiquitäten (über 150 Jahre alt), Kunstgegenstände | keine AfA | keine AfA |
• Betriebs- und Geschäftsausstattung, allgemein | 10 | 10% |
• Personalcomputer (PC) | 3 – 4 | 25 – 33,33% |
| 20 keine AfA | 5% keine AfA |
• Homepage (wenn nicht selbst erstellt) | 3 | 33,33% |
