Drei Wahlmöglichkeiten nach der Geburt
Wird die Mutter während einer ETZ abermals schwanger, muss sie die neuerliche Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt geben und auf dessen Verlangen eine Schwangerschaftsbestätigung vorlegen.
Die ETZ wird durch eine neuerliche Schwangerschaftsmeldung nicht beendet und auch nicht durch den Beginn der Schutzfrist und die Geburt. Mit Beginn des Beschäftigungsverbotes darf sie die Teilzeitbeschäftigung nicht mehr ausüben.

