Die gesetzliche Karenz dauert höchstens (auch bei Wechsel der Eltern) bis zum vollendeten 24. Lebensmonat (2. Geburtstag) des Kindes bzw für Geburten ab 1. 11. 2023 im Fall der ausschließlichen Inanspruchnahme durch einen nicht alleinerziehenden Elternteil bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Die Mutter bzw der Vater haben demnach spätestens am 2. Geburtstag des Kindes bzw zu Beginn des 23. Lebensmonats des Kindes wieder die Arbeit aufzunehmen.

