vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Verlängerung nach Karenz durch unbezahlten Urlaub

Sabara6. AuflNovember 2023

Die gesetzliche Karenz dauert höchstens (auch bei Wechsel der Eltern) bis zum vollendeten 24. Lebensmonat (2. Geburtstag) des Kindes bzw für Geburten ab 1. 11. 2023 im Fall der ausschließlichen Inanspruchnahme durch einen nicht alleinerziehenden Elternteil bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Die Mutter bzw der Vater haben demnach spätestens am 2. Geburtstag des Kindes bzw zu Beginn des 23. Lebensmonats des Kindes wieder die Arbeit aufzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte