Rechtsanspruch auf Freistellung für einen Monat anlässlich der Geburt
Für Geburten seit dem 1. 12. 2019 ist einem in der Privatwirtschaft tätigen Vater (gegebenenfalls auch einer Frau, deren Lebensgefährtin oder eingetragene Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung schwanger wird, da auch diese gemäß § 1 Abs 1a VKG die Rechte eines Elternteils hat)

