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1. Meldungen an Arbeitgeber und Behörden

Sabara6. AuflNovember 2023

Meldung an Arbeitgeber

Die Arbeitnehmerin hat den Arbeitgeber vom Geburtstermin und Art der Geburt zu verständigen (► siehe Muster Nr 4, S 138). Die Meldung auch der Art der Geburt (normale Geburt, Kaiserschnitt) ist wichtig, weil sich aus der Art der Geburt eine unterschiedliche Dauer der Schutzfrist nach der Geburt ergeben kann. An die Dauer der Schutzfrist knüpfen sich wiederum wichtige Fristen wie zB die Karenzmeldung der Mutter.

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