Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist als Begleitsteuer zur Umsatzsteuer konzipiert. Sie belastet Kraftfahrzeuge bei der Anschaffung entsprechend ihrem CO2-Ausstoß und der Form des Kraftstoffes sowie der Umweltfreundlichkeit des Antriebsmotors.
Der NoVA unterliegt:
die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer iSd UStG im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Ausgenommen ist die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung;Seite 66

