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B. Steuerbemessung und -entrichtung

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Bemessungsgrundlageist das Entgelt iSd § 4 UStG, das der Unternehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Betroffen sind nur jene Werbeleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen erbracht werden. Kreativ- bzw Produktionskosten von Werbekampagnen fallen nicht unter die Werbeabgabe. Die Werbeabgabe selbst ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz beträgt 5 %. Die Umsatzsteuerbarkeit von Werbeleistungen bleibt durch die Werbeabgabe unberührt.

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