Für Unternehmen, die die Energie im betrieblichen Prozess einsetzen, wird die maximale Belastung mit Energieabgaben (auf Erdgas, Elektrizität und Kohle, auch indirekt über den Bezug von Wärme, sofern diese unmittelbar für die Produktion eingesetzt wird) begrenzt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Vergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt.

