1. Allgemeines
§§ 1–31 UStG enthalten die allgemeinen Vorschriften zur USt. Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung eines Sachverhaltes ist zuerst zu prüfen, wie der Sachverhalt nach allgemeinem Umsatzsteuerrecht zu beurteilen ist. Im zweiten Schritt ist zu klären, ob die Beurteilung des Sachverhaltes durch die Bestimmungen über den Binnenmarkt geändert wird.

