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2. Luftbeförderung

Löw1. AuflAugust 2023

Die Luftbeförderung ist nicht nur die jüngste Beförderungsart, es gibt auch keine andere mit solch einem deutlichen Überangebot an Beförderungskapazitäten.791791Bieber/Maiani, EurVerkehrsR2 Kapitel IX Rz 1. Dieses Phänomen führt in vielfacher Weise zu Überlastungen der Luftfahrtunternehmen und Flughäfen, weshalb Flugverspätungen und -annullierungen keine Seltenheit sind. Im Unterschied zu anderen Verkehrsmitteln haben Unfälle im Luftverkehr im Regelfall auch schwerwiegendere Folgen. All diese Umstände haben dazu geführt, dass neben dem nationalen Recht auch auf Ebene des Unionsrechts und des Völkerrechts Regelungswerke zum Schutz von Fluggästen erlassen wurden.

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