Nach § 10 Abs 1 S 1 PRG kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Dabei handelt es sich den Gesetzesmaterialien zufolge um ein klassisches Verbraucherrücktrittsrecht.381 Dieses Rücktrittsrecht wurde ua vor dem Hintergrund statuiert, dass Pauschalreisen häufig lange Zeit im Voraus erworben werden und dadurch die Planbarkeit des Reisenden erschwert ist. Es soll daher keine Rolle spielen, ob der Reisende etwa aus persönlichen Gründen (zB aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft) an der Reiseteilnahme gehindert ist oder nicht mehr verreisen möchte.382

