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A. Das Einkommen

Pummerer15. AuflAugust 2023

Steuergegenstand der KSt ist das Einkommen, das der unbeschränkt Stpfl innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat (§ 7 Abs 1). Was als Einkommen gilt, bestimmt das EStG, das KStG trifft nur ergänzende Regelungen.

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