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B. Gewinnfreibetrag

Pummerer15. AuflAugust 2023

Bei natürlichen Personen kann bei der Gewinnermittlung eines Betriebes (Einkunftsarten 1–3) ein Gewinnfreibetrag abhängig von der Höhe des Gewinns (= Bemessungsgrundlage) geltend gemacht werden:

für die ersten € 30.000 der Bemessungsgrundlage 15 %für die nächsten € 145.000 der Bemessungsgrundlage 13 %

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