Bei natürlichen Personen kann bei der Gewinnermittlung eines Betriebes (Einkunftsarten 1–3) ein Gewinnfreibetrag abhängig von der Höhe des Gewinns (= Bemessungsgrundlage) geltend gemacht werden:
für die ersten € 30.000 der Bemessungsgrundlage 15 %für die nächsten € 145.000 der Bemessungsgrundlage 13 %
