vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Reichweite des Rücktritts- und Anfechungsrechts

Ramharter1. AuflJuni 2018

7/44
Entsprechend der hier vertretenen Ansicht, wonach § 78 VersVG pflichtenbegründende Wirkung entfaltet, wird im Rahmen der folgenden Erörterung der Reichweite des Rücktrittsrechts zwischen der Verletzung der Anzeigepflicht durch einen Versicherten und durch die Versicherungsnehmerin differenziert. Um nicht den Vorwurf aufkommen zu lassen, aus dieser Differenzierung würden auch Rechtsfolgen deduziert, soll jedoch auch darauf eingegangen werden, wie das

Seite 282

Problem zu lösen wäre, wenn man § 78 VersVG als Norm ansieht, die eine Wissenszurechnung an die Versicherungsnehmerin begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!