In den vorigen Kapiteln wurden die grundsätzlichen Parteienpflichten im Rahmen des Übereinkommens dargelegt und die wesentlichen Rechtsbehelfe beschrieben. Zum Abschluss befasst sich dieses Kapitel mit der Möglichkeit der Parteien zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Als dem in der Praxis wichtigstem Rechtsbehelf1215 ist diesem ein eigenes Kapitel gewidmet.
Die wesentlichen Fragen dieses Kapitels lauten:
