VI.7. Vertragsverletzungen und Rechtsbehelfe nach österreichischem Recht
VI.7.1. Unterschiedliche Leistungsstörungstypen
Dem österreichischem Leistungsstörungsrecht liegt kein dem UN-Kaufrecht vergleichbares einheitliches Konzept der Pflichtverletzung zugrunde. Ganz im Gegenteil werden Leistungsstörungen grundsätzlich geordnet nach Leistungsstörungstypen geregelt. An Leistungsstörungen als Störungen bei der Leistungserfüllung Seite 225 werden insbesondere das Unmöglichwerden der Leistung, der Verzug, die Gewährleistungsfälle sowie die positive Vertragsverletzung unterschieden.1194
