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VI.5. Die Aufhebungserklärung

Fischer1. AuflOktober 2021

VI.5. Die Aufhebungserklärung

In den vorangegangenen Kapiteln wurden insbesondere die Umstände erläutert, unter welchen eine Vertragspartei die gänzliche bzw teilweise Aufhebung des Vertrags verlangen kann:

Gemäß Art 26 CISG bedarf die Vertragsaufhebung grundsätzlich einer Mitteilung an die andere Partei.

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