VI.5. Die Aufhebungserklärung
In den vorangegangenen Kapiteln wurden insbesondere die Umstände erläutert, unter welchen eine Vertragspartei die gänzliche bzw teilweise Aufhebung des Vertrags verlangen kann:
Gemäß Art 26 CISG bedarf die Vertragsaufhebung grundsätzlich einer Mitteilung an die andere Partei.