vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV.6. Ende der Leistungspflichten

Fischer1. AuflOktober 2021

IV.6. Ende der Leistungspflichten

Mit dem Ende der Leistungspflichten der Parteien stellt sich insbesondere die Frage, wie mit den bereits erbrachten Leistungen umzugehen ist. Allem voran gilt jedoch zu klären, unter welchen Umständen es im Anwendungsbereich des Übereinkommens überhaupt zum Ende gegenseitiger Leistungspflichten kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!