III.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Beurteilung, ob auf den Vertragsabschluss abzielende übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien vorliegen, ist über das Vorhandensein der Mindestvoraussetzungen zum Vertragsabschluss hinaus zu prüfen, ob der erforderliche Seite 71 Parteienkonsens auch die, regelmäßig gewünschte, Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien umfasst.
