II.7. Die Auslegung und Lückenfüllung nach österreichischem Recht
Da auch die Bestimmungen des österreichischen Gesetzgebers selten vollkommen eindeutig sind,182 muss der Sinngehalt durch die Nutzung bestimmter Methoden erschlossen werden. Wie nach dem Übereinkommen stehen auch nach österreichischem Zivilrecht zur Überwindung von Unklarheiten aufgrund gesetzlicher Unbestimmtheit die Mittel der Auslegung und Lückenfüllung zur Verfügung.183
