Das Übereinkommen in insgesamt vier Teile unterteilt. Während die Teile I–III das einheitliche Kaufrecht für grenzüberschreitende Warenkaufverträge regeln, normiert Teil IV die völkerrechtlichen Schlussklauseln:
<i>Fischer</i>, Praxishandbuch UN-Kaufrecht (2021), Seite 6 Seite 6