Fremdsprache
Schriftsatz
Die Fremdsprachigkeit eines Schriftsatzes ist ein Formgebrechen, das nach §§ 84 f ZPO zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zu führen hat. Das Gericht ist nicht verpflichtet, amtswegig eine Übersetzung herzustellen.6 Stellt es eine solche dennoch her, ist der Mangel aber behoben.7
