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6.6. Praxistipps für die Vernehmung von Zeugen und Parteien

Kolland1. AuflFebruar 2024

6.6.1. Sprachliche Aspekte/Verständnisschwierigkeiten

Vernehmungstechnik

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Die Ausdrucksweise des Gerichtes sei kurz, klar und verständlich, besagt § 53 Abs 2 und 3 Geo. Entbehrliche Fremdwörter und eine von der Umgangssprache abweichende Amtssprache sind zu vermeiden; die Ausdrucksweise muss richtig und der Würde des Gerichtes angepasst sein. Das gilt sowohl für den mündlichen als auch für den schriftlichen Ausdruck.1212Siehe zum sprachlichen Stil in Schriftsätzen Kapitel B.7., Rz 1 ff.

Seite 932

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