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XXXII. Nadelstichverordnung

Andreaus1. AuflJuli 2015

Die irritierend, weil einschränkend bezeichnete Nadelstichverordnung (Nast- V)18761876BGBl II 16/2013 vom 3. Jänner 2013, Nadelstichverordnung – NastV wurde auf Grundlage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erlassen und setzt eine EU-Richtlinie18771877EU-Richtlinie des Rates 2010/32/EU um. Grundsätzlich bestanden die hier näher ausgeführten Schutzbestimmungen schon vor Erlassung der Verordnung aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einschlägigen fachlichen Richtlinien. Dass nunmehr eine eigene Regelung geschaffen wurde, trägt, wie so oft bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, nicht gerade zur Übersichtlichkeit von Schutzbestimmungen bei. Allerdings zeigt sich, da der österreichische Gesetzgeber mit einer Verordnung das Auslangen fand, dass in Österreich ein hoher Arbeitnehmerschutzstandard besteht.

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