Die Zunahme von Schönheitsoperationen und der damit in Verbindung stehende Zuwachs an Therapeuten unterschiedlicher Ausbildung veranlasste den Bundesgesetzgeber, ein eigenständiges Gesetz zu erlassen, dass schönheitschirurgische Eingriffe regelt. Insbesondere sollen die Rechte der Patienten gestärkt, der Notwendigkeit der erweiterten und umfassenden Aufklärung Rechnung getragen sowie der unbedachten Durchführung von Operationen entgegengetreten werden.
